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   BGH, 16.03.1976 - 1 StR 792/75   

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https://dejure.org/1976,3806
BGH, 16.03.1976 - 1 StR 792/75 (https://dejure.org/1976,3806)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1976 - 1 StR 792/75 (https://dejure.org/1976,3806)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1976 - 1 StR 792/75 (https://dejure.org/1976,3806)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer erneuten Belehrung in der Hauptverhandlung über das Zeugnisverweigerungsrecht - Erforderlichkeit der Belehrung über das Eidesverweigerungsrecht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Auszug aus BGH, 16.03.1976 - 1 StR 792/75
    Unter diesen Umständen war eine erneute Belehrung nicht erforderlich (BGH JR 1954, 229; BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75).
  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 78/75

    Voraussetzungen der Tötung zur Verdeckung eines Betrugs - Vorliegen einer Tötung

    Auszug aus BGH, 16.03.1976 - 1 StR 792/75
    Unter diesen Umständen war eine erneute Belehrung nicht erforderlich (BGH JR 1954, 229; BGH, Urteil vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75).
  • BGH, 30.03.1984 - 2 StR 132/84

    Fehlende Belehrung einer Zeugin über ihr Zeugnisverweigerungsrecht - Pflicht zur

    Der im Urteil vom 16. März 1976 - 1 StR 792/75 - entschiedene Fall weist die Besonderheit auf, daß die Schwägerin des Angeklagten "nach Abschluß ihrer Vernehmung ... bereits als Zeugin entlassen worden war, aber als Nebenklägerin anwesend blieb" und sich "am folgenden Tag lediglich auf Frage des Gerichts noch einmal - ergänzend - zur Sache erklärt(e)".
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 757/79

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach jeder erstatteten Aussage -

    Insofern liegt es anders als bei der Belehrungspflicht nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO; diese Pflicht besteht zwar "vor jeder Vernehmung", doch hat die Rechtsprechung eine erneute Belehrung dann für nicht erforderlich gehalten, wenn sich ein Zeuge in engem zeitlichem Anschluß an seine Vernehmung nochmal ergänzend äußert, weil insoweit die Vernehmung als eine Einheit angesehen werden könne und die kurze Zeit vorher erteilte Belehrung weiterwirke (BGH JR 1954, 229; BGH, Urteile vom 30. April 1975 - 1 StR 78/75 - und vom 16. März 1976 - 1 StR 792/75).
  • BGH, 04.08.1987 - 5 StR 359/87

    Unbegründetheit einer Revision

    Diese "Besonderheit" wird auch in der von der auf S. 10 der Revisionsbegründung zitierten Entscheidung NStZ 1984, 418 hervorgehoben (Aktenzeichen nicht 2 StR 137/84 sondern 132/84), die auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 16.3.1976 (1 StR 792/75) verweist.
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